Berufsunfähigkeitsversicherung
Extrem wichtige Versicherung!
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie, für den Fall ab, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Da heutzutage jeden 4. Arbeitnehmer die Berufsunfähigkeit trifft, ist es umso wichtiger sich frühzeitig mit einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern..
Eine Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn es ärztlich bestätigt ist, dass man eine durch Unfall, Krankheit oder Invalidität in der Berufsausübung dauerhaft beeinträchtigt ist.
Dabei ist die Ausführung des ausgeübten Berufes nicht mehr möglich. Dennoch ist die Berufsunfähigkeit nicht gleich zu setzen mit einer Erwerbsunfähigkeit, denn für die Berufsunfähigkeit gelten enger gestickte Kriterien. Eine Erwerbsunfähigkeit setzt voraus, dass man überhaupt nicht mehr arbeitsfähig ist, wohingegen die Berufsunfähigkeit aussagt, dass man seinem erlernten beziehungsweise bis dato ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.
Der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt im Normalfall bei einer Einschränkung beziehungsweise Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent ein. Ist man privat gegen die Berufsunfähigkeit versichert, ist in dieser Versicherung auch die Erwerbsunfähigkeit zeitgleich mit abgesichert.
Im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist berufsunfähig, wer infolge von Krankheit, einer Körperverletzung oder Kräftezerfalls außer Stande ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Dazu zählt auch, je nach Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertrag, die Ausübung eines branchenfremden Berufs, der mit Ausbildung und Erfahrung des Versicherten vereinbar wäre. All dies muss ärztlich belegbar sein.
Um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen, werden von der Versicherungsgesellschaft alle ärztlichen Unterlagen eingeholt. Dazu muss der Versicherte ein Arbeitsplatzprofil einreichen und dazu preisgeben, in welchen beruflichen Hauptaufgaben er eingeschränkt ist – auch welche Nebentätigkeiten ebenfalls nicht mehr ausgeführt oder nur schwer ausgeführt werden können.
Aufgrund dessen, und in Einzelfällen unter Einbezug fachkundiger und auch medizinischer Beratung, legen die Versicherungsgesellschaften dann den Grad der Berufsunfähigkeit fest.
Um die Berufsunfähigkeit als solche zu bezeichnen, muss der Zustand, dass der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, mindestens voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen bestehen. Kann ein Arzt diese voraussichtliche Prognose nicht stellen, genügt es, wenn tatsächlich und nachweislich mindestens 6 Monate eine Berufsunfähigkeit bestanden hat, um die Berufsunfähigkeit als solche festzustellen und festzulegen.
Befindet man sich in einem Feststellungsverfahren zur Berufsunfähigkeit, kann man bei der Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Stundung der Beiträge stellen. Wird allerdings keine Berufsunfähigkeit festgestellt, müssen die Prämienzahlungen wieder aufgenommen und die gestundeten Prämien nachgezahlt werden.
Starten Sie jetzt einen Vergleich und finden die besten Preis-Leistungs-Angebote gleich heraus!
Für ergänzende Informationen über unser Leistungsangebot oder Erstellung eines Vergleichsangebotes rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gern zu den entsprechenden Tarifen.
Dieser Vergleichsrechner wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung
Falls der Tarifrechner unterhalb nicht richtig angezeigt wird, oder Sie Tarife gegenüberstellen möchten, empfehlen wir die Vollansicht zu nutzen: zum Vergleichsrechner
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Blaudirekt zu laden.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
DIREKT SCHREIBEN
Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
Alle mit Sternchen* gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.